

Frankfurt, 07.02.2018. Im März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten
Analysen von IQVIA zeigen, dass der anfangs beachtliche Anstieg abgerechneter Rezepte cannabishaltiger
Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte sich in den Folgemonaten
abgeschwächt hat. Diese Entwicklung hängt aus Sicht mancher Experten mit der Ablehnung eines
Teils der Anträge zusammen. Ferner werden auch Lieferengpässe, vor allem hinsichtlich
Cannabisblüten, als Grund für die abgeschwächte Entwicklung angeführt.
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