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Arzneimittel-Versorgung von Hämophilie-Patienten
Dec 01, 2021
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In der Vergangenheit hat §47 Arzneimittelgesetz (AMG) eine Ausnahmeregelung der Vertriebswege für Präparate zur Behandlung von Hämophilie-Patienten bestimmt, die eine direkte Lieferung an Ärzte und Krankenhäuser durch die Hersteller erlaubte. Zum 1. September 2020 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der für gentechnisch hergestellte Präparate mit Blutbestandteilen eine Apothekenpflicht eingeführt wurde. Nur aus menschlichem Blut gewonnene Blutzubereitungen mit Ausnahme von Gerinnungsfaktorenzubereitungen dürfen demnach weiterhin direkt an Ärzte und Krankenhäuser geliefert werden, ohne dass eine Apotheke dazwischen-geschaltet ist. Die Gesetzesänderung führte zu deutlichen Auswirkungen auf die Abbildung im Markt der Hämophilie-Arzneimittel wie Analysen von IQVIA zeigen.

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